Mit dem neuen Glückspielstaatsvertrag sind bestimmte Online-Glücksspiele in Deutschland legal. Verluste aus der Zeit vor dem 01.07.2021 können geschädigte Spieler bis zu zehn Jahre rückwirkend gegenüber dem Betreiber des Online Casinos oder dem Zahlungsanbieter geltend machen.
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Online-Glücksspiel war in Deutschland grundsätzlich bis zum 01.07.2021 nach § 284 StGB, § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag gesetzlich verboten. Bis auf sehr wenige Ausnahmen haben Online Casinos ihren Dienst in Deutschland somit verbotenerweise betrieben. Dadurch haben Spieler einen Anspruch auf die Rückforderung Ihrer gezahlten Einsätze.
Rückforderungsansprüche können nicht nur gegen den Betreiber des jeweiligen Online-Casinos bestehen, sondern auch gegen Banken bzw. Zahlungsdienstleister, da auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel verboten gewesen ist.
Selbst dann wenn Casinoanbieter mit europäischen Lizenzen (z.B. Malta oder Gibraltar) arbeiteten, war das Glücksspiel in Deutschland jedoch verboten, denn derartige Glücksspiel-Lizenzen sind in Deutschland ungültig.
Fast alle Online-Casinos auf dem deutschen Markt waren bis zum 01.07.2021 illegal.
Rückforderungsansprüche bestehen auch weiterhin mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, da dieser nicht rückwirkend, sondern erst für die Zeit ab Inkrafttreten des Vertrages, dem 01.07.2021, gilt. Geschädigte Spieler können also weiterhin verlorene Einsätze aus Spielen beim Online Glückspiel aus der Zeit vor dem 01.07.2021 geltend machen.
Bei Sportwetten waren die Voraussetzungen allerdings anders als beim Online-Casino.
Im Gegensatz zum Online Casino waren sie in ganz Deutschland generell erlaubnisfähig.
Hinsichtlich der Rückforderung von Glückspieleinsätzen beim Online-Casino haben seit 2021 mittlerweile zahlreiche Gerichte Spielerfreundlich entschieden. Die Chancen stehen derweil also gut.
So hat beispielweise mit Urteil vom 25.02.2021 das Landgericht Gießen Betreiber von Online Casinos zur Rückzahlung verlorener Einsätze verurteilt. Gegen das Urteil des Landgerichts Gießen hatte der Casinobetreiber beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main Berufung eingelegt.
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte das Urteil der Gießener Richter zugunsten des betroffenen Spielers des Landgerichts Gießen und teilte durch Hinweisbeschluss vom 08.04.2022 mit, die Berufung des Casino-Betreibers zurückzuweisen
(OLG Frankfurt, Hinweisbeschluss vom 08.04.2022, Az. 23 U 55/21).
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