Wenn es knallt, sind wir für Sie da und helfen Ihnen professionell bei der gesamten Schadenabwicklung
Ein Verkehrsunfall bringt viele Haftungsfragen mit sich und die Durchsetzung möglicher Ansprüche ist eine komplexe Thematik, die anwaltliche Hilfe oft unerlässlich macht.
Es können neben dem Schaden an Ihrem Fahrzeug, Ansprüche bei Körperverletzung wie Arztkosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Wertminderung Ihres Fahrzeugs, Abschleppkosten oder Nutzungsausfall entstehen.
Wir holen bei der Schadenregulierung das Maximum für Sie heraus!
Als Rechtsanwaltskanzlei verhandeln wir mit der gegnerischen Versicherung auf Augenhöhe. Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg. Unfallgeschädigte, die anwaltlich vertreten sind, erzielen erfahrungsgemäß regelmäßig deutlich höheren Schadensersatz, als diejenigen, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen
Es ist Ihnen im Falle eines Verkehrsunfalls stets zu raten, Ihrem Unfallgegner gegenüber keine spontanen Schuldanerkenntnisse ab zu geben, sowie keine Vereinbarungen mit der Versicherung zu treffen. Ferner sollten Sie sich nicht unüberlegt gegenüber der Polizei äußern, all das kann Ihnen später zum Nachteil gereicht werden.
Wussten Sie schon:
Bei einem unverschuldeten Unfall im Inland muss die Versicherung Ihres Unfallgegners auch Ihren Rechtsanwalt bezahlen. Es entstehen für Sie in diesem Fall keine Kosten.
Auf die Höhe des Schadens kommt es dabei nicht an. Die gegnerische Versicherung kann sich nicht wegen Geringfügigkeit vor den Anwaltskosten drücken.
Nach einem Unfall versuchen die Versicherer des Unfallverursachers möglichst schnell direkt an die Geschädigten heranzukommen und selbst zu kontaktieren.
Ziel: Die Opfer sollen sich gar nicht erst über Ihre Rechte und das, was ihnen zusteht, informieren!
Es gilt zu beachten, dass der gegnerische Versicherer nicht der Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer ist, sondern die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen will und dies buchstäblich auf Kosten des Unfallgeschädigten.
Was mehr als ein guter Rat ist: Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main meinte in einem Fall, es kann „geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (Az. 22 U 171/13).
Unfall im EU-Ausland?
Auch bei einem Unfall im EU-Ausland übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung und kümmern uns darum, dass Sie Ihren Schaden schnellstmöglich ersetzt bekommen.
Schadengutachten zur Beweissicherung
Zur Feststellung der Schadenhöhe und zur Beweissicherung empfehlen wir die Einholung eines Sachverständigengutachtens.
Auch hier entstehen Ihnen im Falle des feststehen Verschuldens keine Kosten, denn auch diese hat dann die Versicherung Ihres Unfallgegners zu tragen.
Eine weitere wichtige Regel für Unfallgeschädigte: Akzeptieren Sie nie den Gutachter des gegnerischen Versicherers!
Auch dieser ist nur daran interessiert, den Schaden zum Vorteil seines Auftraggebers herunterzukürzen.
Dringend empfehlenswert ist deshalb auch die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen!
Wir verfügen über ein breites Kooperationsnetzwerk und helfen Ihnen gerne dabei, einen geeigneten Sachverständigen für KFZ-Unfallschäden zu finden
Wir arbeiten bundesweit mit verschiedenen regionalen, freien Sachverständigenbüros zusammen.
Selbstverständlich arbeiten wir auch gerne mit dem bereits von Ihnen, bei dem Sachverständigen Ihres Vertrauens, eingeholten Gutachten.
Sollten Sie jedoch keinen Gutachter an der Hand haben, sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung behilflich.
Sie benötigen einen Leihwagen?
Gerne vermitteln wir Ihnen ein Fahrzeug über unseren Partner, der AVIS Autovermietung.
So geht es weiter:
Melden Sie uns Ihren Schaden hier unter „Schaden melden“.
Wir setzen Ihre Ansprüche durch und übernehmen den für Sie nervenden Papierkrieg.
Dabei fordern wir für Sie auch Schadenspositionen wie z. B. Kostenpauschale zur Erstattung Ihres Aufwandes für Telefon und Porto und gegebenenfalls eine Wertminderung durch den Sachschaden am Auto, Leihwagenkosten oder Nutzungsausfall.
Im Falle eines Personenschadens, fordern wir notwendige ärztliche Gutachten an und setzen Ihren Schmerzensgeldanspruch und den Ersatz Ihrer Behandlungskosten/-auslagen für Sie durch.