Oft lohnt es sich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen,
denn es gibt - was viele nicht wissen - zahlreiche Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen.
Hier können wir auf die Erfahrungen zahlreicher Bußgeldverfahren zurückgreifen und arbeiten bereits jahrelang erfolgreich mit renommierten Sachverständigen im Bereich der Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung zusammen.
Die Kosten für diese Sachverständigengutachten trägt in der Regel Ihre Rechtschutzversicherung. Vor der Beauftragung holen wir uns dort eine Deckungszusage für Sie ein, damit Sie stets auf der sicheren Seite sind.
Vergehen wie Geschwindigkeitsverstöße werden durch die Behörden mit verschiedenen Messgeräten erfasst. Allerdings müssen die Blitzer ordnungsgemäß gewartet werden, damit diese auch ordnungsgemäß funktionieren. Ferner ist auch eine regelmäßige Eichung und Aktualisierung der Software Voraussetzung einer rechtmäßigen Messung. Darüber hinaus spielt es eine Rolle, ob die Blitzer im Rahmen ihres Einsatzes korrekt positioniert worden sind.
Zudem gibt es zahlreiche formelle Fehler, welche den Behörden regelmäßig unterlaufen.
Wird ein Bußgeldbescheid nicht fristgerecht auf den Weg gebracht, sind die Vorwürfe verjährt. Wenn also innerhalb von drei Monaten nach dem Verkehrsverstoß kein Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erlassen wurde, kann der Betroffene für das ihm vorgeworfene Vergehen nicht mehr belangt werden.
Diese Frist kann allerdings auch gehemmt werden. Sendet Ihnen die Bußgeldstelle nämlich innerhalb der drei Monate einen Anhörungsbogen zu, startet die Frist ab dem Zeitpunkt der Zustellung erneut. Zudem gibt es eine Reihe von weiteren verjährungshemmenden Maßnahmen, welche wir für Sie kontrollieren.
Doch selbst wenn beim Aufbau der Messanlagen alles mit rechten Dingen zuging, sind Blitzer vor technischen Fehlern nicht gefeit. Diese können bei den einzelnen Herstellern und Modellen ganz unterschiedlicher Natur sein. Auch äußere Umstände wie ein hohes Verkehrsaufkommen, reflektierende Flächen wie das einen Verkehrsschildes oder eine starke Sonneneinstrahlung können zu fehlerhaften Messergebnissen führen.
Allerdings ist Eile geboten:
Spätestens zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides muss der Einspruch des Betroffenen schriftlich bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein, andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig.
Lassen Sie uns prüfen, ob die Messbeamten ihre Arbeit einwandfrei erledigt haben und der Bußgeldbescheid tatsächlich rechtmäßig ergangen ist.
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Allerdings ist Eile geboten:
Spätestens zwei Wochen nach der Zustellung des Bußgeldbescheides muss der Einspruch des Betroffenen schriftlich bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein, andernfalls wird der Bescheid rechtskräftig.
Lassen Sie uns prüfen, ob die Messbeamten ihre Arbeit einwandfrei erledigt haben und der Bußgeldbescheid tatsächlich rechtmäßig ergangen ist.
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