Gekündigt zu werden, das ist höchst emotional
und oft ein wenig wie enttäuschte Liebe. Die Angestellten fühlen sich zurückgewiesen. Emotionen, die sich mitunter lange aufgestaut haben, kochen plötzlich hoch.
Gerade jetzt gilt es aber, einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn beim Kündigen können viele Fehler unterlaufen.
Auch wenn eine Kündigung ausgesprochen wurde, muss rechtlich das Arbeitsverhältnis noch nicht endgültig beendet sein.
ES KANN SEIN, DAS DIE KÜNDIGUNG UNWIRKSAM IST. SCHNELLES HANDELN IST NUN ERFORDERLICH!
Wichtig ist hierbei:
Es bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung zu wehren.
Wer nicht klagt oder die Frist verpasst, akzeptiert die Kündigung. Sie gilt dann rechtlich als wirksam, unabhängig von tatsächlichen Fehlern.
Anwaltliche Hilfe ist deshalb oft unerlässlich!
Wir helfen Ihnen im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses bei allen Fragen rund um:
• Kündigung, Kündigungsschutz und Abfindung
• Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüche
• Abgeltung von Resturlaub
• Zeugniserteilung
So geht es weiter:
Melden Sie uns Ihren Schaden hier unter „Fall melden“.