Gegen Sie wird ermittelt?

Gerade im Strafrecht ist die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unerlässlich, da einmal begangene Fehler kaum wieder gut zu machen sind.

Insbesondere sollten sie ohne Anwalt keine Aussage machen, egal ob bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Richter, da eine einmal getätigt Aussage im Endeffekt immer zu ihren Lasten verwertet werden kann.

Das Thema " Strafrecht" betrifft entgegen langläufiger Meinung auch nicht nur "Schwerverbrecher" und "Kriminelle".

Gerade als Verkehrsteilnehmer sieht man sich schneller einem Strafverfahren gegenüber als man denkt.
Schneller gefahren, ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit (Unfall - möglicherweise mit Todesfolge), Fahren ohne Führerschein, Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder Unfallflucht geben häufig Anlass zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn gegen Sie z.B. wegen Verkehrsdelikten (Unfallflucht, Fahren ohne Führerschein, Alkoholfahrt etc.) oder Betrug, Urkundenfälschung, Diebstahl, Raub, Körperverletzung oder Betäubungsmitteldelikten etc. ermittelt wird.

In den meisten Fällen können wir auch im Strafrecht mit Ihrer Rechtschutzversicherung abrechnen (sofern Sie das Risiko Strafrecht versichert haben). Sofern Sie nicht versichert sind oder es sich aber um einen sehr aufwändigen Fall handelt, bieten wir Ihnen faire Pauschalpreise an.
Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

So geht es weiter:

Melden Sie uns Ihren Schaden hier unter „Fall melden“.

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